- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das rechtliche Verhältnis
zwischen der Fitnesszone AG, Althardstrasse 185, 8105 Regensdorf und dem Kunden.
Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des online Vertragsabschlusses
zwischen Fitnesszone AG und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor.
Änderungen dieser AGB während der Laufzeit des Vertrages werden zum
Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung den
geänderten AGB widerspricht.
- Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen (Trainingsbereich inkl. Trainingsgeräte,
Umkleidekabinen, Duschen, Bistrobereich, etc.) und zur Inanspruchnahme der
angebotenen Leistungen aufgenommen. Der Abschluss einer Flex-Premium/Premium
Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG, 8105
Regensdorf mit allen Zusatz-Angeboten. Die Flex/Core/Premium Mitgliedschaft berechtigt die
Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG. Die Core+ Mitgliedschaft
berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG mit dem optional
gewähltem Zusatz-Angebot. Das Mitglied bestätigt, die Einrichtungen des Fitness Zone
Studios besichtigt zu haben.
- Im Mitgliedsbeitrag sind zusätzlich zur Mitbenutzung der Einrichtungen folgende
Leistungen inbegriffen: eine Abklärung und Identifizierung der individuellen
Trainingsmotive und Trainingsziele, eine gesundheitliche Risikoabklärung mittels
Gesundheitsfragebogen, eine individuelle
Ermittlung der körperlichen Trainingsbelastungen für das Cardio- und
Krafttraining, ein individuell betreutes Training, eine (bei Jahresmitgliedschaft zwei pro
Jahr) individuell betreute Nachkontrolle im Sinne einer Trainingsanpassung
(Trainingsgestaltung), eine Protokollierungsmöglichkeit der angebotenen
Trainingsformen, sowie die Beaufsichtigung während des Trainings. Sämtliche
weiteren von der Fitnesszone AG Fitnessclub angebotenen Leistungen (Personal Trainer,
Kurse, Verpflegung etc.) sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und sind zusätzlich
(gemäss der aktuellen Preisliste im Fitnesszone AG Fitnessclub oder der Webseite
www.fitnesszone.ch) zu bezahlen.
- Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang des
Fitnesszone AG Fitnessclub veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Fitnesszone AG Fitnessclub kann sein
Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion
des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschliessungen,
die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus
Gründen eintreten, die Fitnesszone AG nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer
Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) keinen
Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen
Schadenersatz. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige
Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
- Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals
Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen Fitnesszone AG Fitnessclub sowie auf
der Webseite www.fitnesszone.ch einsehbar und kann von der Fitnesszone AG jederzeit
ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden. Bei schwerwiegenden Verstössen
gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist die Fitnesszone AG
berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot
auszusprechen. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder
Drogen in den Räumen des Fitnessclubs. Rückforderungen von bereits geleisteten
Zahlungen sind ausgeschlossen.
- Die Einschreibegebühr beim Abschluss einer Flex oder Core/Core+ Mitgliedschaft
beträgt CHF 20.-, bei Abschluss einer Premium Mitgliedschaft wird keine
Einschreibegebühr erhoben. Bei Abschluss des Vertrages erhält das Mitglied einen
Mitgliederausweis (“Chipkarte”), dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Der Chip
ist beim Eintritt im Fitness Zone Center vorzuweisen und in den Räumen stets
mitzuführen. Das Fitness Zone Center behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Der
Verlust eines Chips ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung eines
neuen Chips wird dem Mitglied eine Gebühr von CHF 20.- pro Chip verrechnet. Jeder
Missbrauch eines Chips wird zur Anzeige gebracht und berechtigt Fitness Zone, den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot
auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind
ausgeschlossen. Fitness Zone hat im Falle eines Missbrauchs des Chips Anspruch auf eine
Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 400.-. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Fitnesszone AG wird online über verschlüsselte
Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Beim Online-Abschluss gibt das Mitglied durch
Anklicken des Buttons “Jetzt kaufen” einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss ab.
Die Annahme des Antrags bestätigt die Fitnesszone AG unmittelbar per E-Mail. Ein
verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Der Vertragsschluss
mit Minderjährigen bis 18 Jahren kommt erst zustande, wenn diese eine vom gesetzlichen
Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung einreichen.
- Bei Jahresmitgliedschaft (12 Monate) verlängert sich der Vertrag mit den gleichen
gebuchten Zusätzen jeweils um weitere 12 Monate zu den aktuell gültigen Preisen (vgl.
Ziff. 19) und den aktuell gültigen AGB, sofern der Vertrag nicht mindestens 3 Monat (bei
Mitgliedschaft Core, Core+ und Premium) vor Ablauf der Mitgliedschaft durch eine
schriftliche Kündigung (Einschreiben, E-Mail oder über mylogin.fitnesszone.ch) gekündigt
wird. Preisreduktionen gelten nur für den Aktionszeitraum. Danach steigt die Gebühr auf
den Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-inhalt zu entnehmen).
Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform (per Einschreiben, E-Mail
oder über mylogin.fitnesszone.ch), mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind
Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail massgebend. Bei
Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail
bei der Fitnesszone AG.
- Folgende Regelungen gelten für Monatstarife: Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um
einen weiteren Monat ab Anmeldedatum zu den aktuell gültigen Preisen (vgl. Ziff. 19) und
den aktuell gültigen AGB, wenn keine schriftliche Kündigung 10 Tage vor der
automatisierten Erneuerung per E-Mail an: mv@fitnesszone.ch eingereicht wird. Das
hinterlegte Zahlungsmittel wird automatisiert 1x monatlich im Voraus belastet und kann
im Onlineportal mylogin.fitnesszone.ch eingesehen und gewechselt werden. Sollte das
Zahlungsmittel während der Mitgliedschaft ablaufen (z.B. Kreditkarten oder
fehlgeschlagene Belastungen mangels Deckung), behalten wir uns vor, den
Mitgliedschaftsbeitrag per Rechnung einzufordern. Preisreduktionen gelten nur für den
Aktionszeitraum (z.B. 1. bis 12. Mitgliedschaftsmonat). Danach steigt die monatliche
Gebühr auf den gebuchten Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-
inhalt zu entnehmen).
- Die Korrespondenz von der Fitnesszone AG mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich
per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies
bei Vertragsschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um
CHF 39.- erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B., weil die
E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung von der
Fitnesszone AG ausgeschlossen. Die Personalien können über das Onlineportal
mylogin.fitnesszone.ch bearbeitet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine
Personalien jederzeit aktuell zu halten
- Die vertraglich vereinbarten Beiträge werden sofort fällig und sind entweder online oder
bei Abschluss der Mitgliedschaft im Fitnesszone AG Fitnessclub in bar, per
Banküberweisung, Maestro-, Post oder Kreditkarte zu entrichten. Fitnesszone AG
versendet keine Rechnungen; der Vertrag über die Mitgliedschaft gilt als Rechnung. Der
Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Für vertraglich
vereinbarte Raten gilt selbiges zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte
Ratenzahlung bleibt bei einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine
andere Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig
vereinbart. Sollte der Mitgliederbeitrag, eine Rate davon oder eine andere fällige Zahlung
nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden alle offenstehenden Beträge sofort zur
Zahlung fällig, zuzüglich Mahnkosten. Des Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt zu dem
Fitnesszone AG Fitnessclubs ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet, bis
alle offenen Beträge inklusive Mahnkosten beglichen wurden. Es besteht keinerlei Anspruch
auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen
Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel
dar. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere
Mahnung Gebühren von CHF 15.- verlangt. Werden die offenen Beträge (inkl.
Mahngebühren) nicht überwiesen, wird die Einforderung von der Ideal Payment AG
übernommen, welche dabei zusätzlich zu den Mahngebühren berechtigt ist, Gebühren als
Verzugsschaden geltend zu machen kann.
- Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme der
Leistungen der Fitnesszone AG Fitnessclubs nicht zu einer Reduktion der eingegangenen
Zahlungsverpflichtungen oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.
- In den folgenden Fällen hat das Mitglied einen Anspruch auf einen begründeten „Time
Stopp“ bis zu maximal 6 Monaten: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier
Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; bei ärztlich bescheinigter
Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als vier Wochen Dauer;
bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer.
Ferien gelten nicht als begründeter Time Stopp Grund. Begründete Time Stopps werden
nur gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr
von CHF 25.- (bei Premium Mitgliedschaft wird keine Gebühr erhoben) gewährt.
Begründete und unbegründete Time Stopps können nicht kumuliert werden. Pausierungen
sind nur für ganze Monate möglich. Während des begründeten Time Stopps hat das
Mitglied keinen Zutritt in den Fitnesszone AG Fitnessclub. Die Zeit des begründeten Time
Stopps wird an das Ende der Laufzeit angehängt und der Vertrag verlängert sich
entsprechend. Zahlungs- und Kündigungsfristen bleiben ansonsten unverändert.
- Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall, bei
Schwangerschaft sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von vier
Wochen zum nächsten Monatsende ab dem Tag der Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich
gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, soweit der neue
Wohnort weiter als 20 km vom Standort eines Fitness Zone Clubs entfernt ist. Der
Mitgliederbeitrag wird pro rata auf die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft umgerechnet,
so dass es zu einer Abschlussrechnung kommen kann.
- Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist
ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden
Person an die Fitnesszone AG zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die
übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der
Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die
Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-. Die Fitnesszone AG
behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Fitnesszone AG ohne
Zustimmung des Mitglieds auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung
des Standorts eines der Fitnesszone AG Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20
- km) berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Weiter berechtigt auch die
Schliessung eines Standortes nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn sich im Einzugsgebiet
ein weiterer Fitnesszone AG Fitnessclub befindet und die Schliessung dem Kunden
mindestens 6 Monate im Voraus bekannt gegeben wird.
- Das Mitglied nutzt die Einrichtungen und Leistungen auf eigenes Risiko und Gefahr und
haftet vollumfänglich für die von ihm verursachten Schäden an sämtlichen Einrichtungen
des Fitness Zone Centers. Die Fitnesszone AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche
Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des
Mitglieds.
- Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen
Schliessfächern unterzubringen und einzuschliessen. Ein Schloss ist selbst mitzubringen.
Die Fitnesszone AG haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder
anderer Gegenstände.
- Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Preise gelten für
Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens 10 Tage oder 3 Monate vor Beginn der
Kündigungsfrist (vgl. Ziff. 8 und 9) dem Mitglied mitgeteilt wurde und dieses nicht
fristgerecht kündigt. Die Preise für die laufende Vertragsperiode können nur mit
Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden. Die Fitnesszone AG behält sich
vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen
sowie Zahlungserfahrungen an die Ideal Payment AG, den Schweizerischen Verband
Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.
- Die Bearbeitung der Personendaten aller Fitnesszone AG Fitnessclub Mitglieder kann durch
einen externen Dienstleister mit Sitz in der Schweiz oder der EU erfolgen. Namentlich
können Personendaten für die Einforderung von fälligen Zahlungen an die Ideal Payment
AG weitergeben werden. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Personendaten
unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein
Einverständnis, dass seine Personendaten externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt
werden. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden,
dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner von der Fitnesszone AG weitergeleitet
werden dürfen.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der
Trainingsbereich des Fitnesszone AG Fitnessclubs zur Sicherstellung der Qualitop-
Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.
- Für Klagen eines Mitgliedes gegen die Fitnesszone AG ist das Gericht am Wohnsitz des
Mitgliedes oder am Sitz von der Fitnesszone AG zuständig. Für Klagen von der Fitnesszone
AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedschaftsvertrag
und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
- Für die Angebote und Dienstleistungen von Drittanbietern wird jegliche Haftung, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Informationen des Drittanbieters sowie für die Durchführung und
den Inhalt der von ihm angebotenen Dienstleistung übernommen. Die Nutzung der
Dienstleistung des Drittanbieters geschieht auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Allfällige daraus ergebenden Ansprüche