YOUR FITNESS CENTER

“Fitness für alle!” – das ist unser Motto. Neueinsteiger sowie erfahrene Fitness-Sportler, alt und jung, haben bei uns ihr ideales Fitnesstraining gefunden. Unser ausgebildetes und professionelles Team erstellt für jeden sein persönliches Trainingsprogramm zusammen.

Besuchen Sie uns jetzt und starten Sie Ihr persönliches Fitness- und Gesundheitsprogramm!

044 559 00 69 Althardstraße 185 | 8105 Regensdorf MO - FR 7:30 – 22:30 Uhr | SA - SO 9:00 – 18:00 Uhr
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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das rechtliche Verhältnis

zwischen der Fitnesszone AG, Althardstrasse 185, 8105 Regensdorf und dem Kunden.

Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des online Vertragsabschlusses

zwischen Fitnesszone AG und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor.

Änderungen dieser AGB während der Laufzeit des Vertrages werden zum

Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung den

geänderten AGB widerspricht.

  1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen (Trainingsbereich inkl. Trainingsgeräte,

Umkleidekabinen, Duschen, Bistrobereich, etc.) und zur Inanspruchnahme der

angebotenen Leistungen aufgenommen. Der Abschluss einer Flex-Premium/Premium

Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG, 8105

Regensdorf mit allen Zusatz-Angeboten. Die Flex/Core/Premium Mitgliedschaft berechtigt die

Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG. Die Core+ Mitgliedschaft

berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG mit dem optional

gewähltem Zusatz-Angebot. Das Mitglied bestätigt, die Einrichtungen des Fitness Zone

Studios besichtigt zu haben.

  1. Im Mitgliedsbeitrag sind zusätzlich zur Mitbenutzung der Einrichtungen folgende

Leistungen inbegriffen: eine Abklärung und Identifizierung der individuellen

Trainingsmotive und Trainingsziele, eine gesundheitliche Risikoabklärung mittels

Gesundheitsfragebogen, eine individuelle

Ermittlung der körperlichen Trainingsbelastungen für das Cardio- und

Krafttraining, ein individuell betreutes Training, eine (bei Jahresmitgliedschaft zwei pro

Jahr) individuell betreute Nachkontrolle im Sinne einer Trainingsanpassung

(Trainingsgestaltung), eine Protokollierungsmöglichkeit der angebotenen

Trainingsformen, sowie die Beaufsichtigung während des Trainings. Sämtliche

weiteren von der Fitnesszone AG Fitnessclub angebotenen Leistungen (Personal Trainer,

Kurse, Verpflegung etc.) sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und sind zusätzlich

(gemäss der aktuellen Preisliste im Fitnesszone AG Fitnessclub oder der Webseite

www.fitnesszone.ch) zu bezahlen.

  1. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang des

Fitnesszone AG Fitnessclub veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen

bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Fitnesszone AG Fitnessclub kann sein

Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion

des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschliessungen,

die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus

Gründen eintreten, die Fitnesszone AG nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer

Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) keinen

Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen

Schadenersatz. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige

Wartezeiten in Kauf zu nehmen.

  1. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals

Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen Fitnesszone AG Fitnessclub sowie auf

der Webseite www.fitnesszone.ch einsehbar und kann von der Fitnesszone AG jederzeit

ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden. Bei schwerwiegenden Verstössen

gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist die Fitnesszone AG

berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot

auszusprechen. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder

Drogen in den Räumen des Fitnessclubs. Rückforderungen von bereits geleisteten

Zahlungen sind ausgeschlossen.

  1. Die Einschreibegebühr beim Abschluss einer Flex oder Core/Core+ Mitgliedschaft

beträgt CHF 20.-, bei Abschluss einer Premium Mitgliedschaft wird keine

Einschreibegebühr erhoben. Bei Abschluss des Vertrages erhält das Mitglied einen

Mitgliederausweis (“Chipkarte”), dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Der Chip

ist beim Eintritt im Fitness Zone Center vorzuweisen und in den Räumen stets

mitzuführen. Das Fitness Zone Center behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Der

Verlust eines Chips ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung eines

neuen Chips wird dem Mitglied eine Gebühr von CHF 20.- pro Chip verrechnet. Jeder

Missbrauch eines Chips wird zur Anzeige gebracht und berechtigt Fitness Zone, den

Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot

auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind

ausgeschlossen. Fitness Zone hat im Falle eines Missbrauchs des Chips Anspruch auf eine

Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 400.-. Die Geltendmachung eines höheren

Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  1. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Fitnesszone AG wird online über verschlüsselte

Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Beim Online-Abschluss gibt das Mitglied durch

Anklicken des Buttons “Jetzt kaufen” einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss ab.

Die Annahme des Antrags bestätigt die Fitnesszone AG unmittelbar per E-Mail. Ein

verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Der Vertragsschluss

mit Minderjährigen bis 18 Jahren kommt erst zustande, wenn diese eine vom gesetzlichen

Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung einreichen.

  1. Bei Jahresmitgliedschaft (12 Monate) verlängert sich der Vertrag mit den gleichen

gebuchten Zusätzen jeweils um weitere 12 Monate zu den aktuell gültigen Preisen (vgl.

Ziff. 19) und den aktuell gültigen AGB, sofern der Vertrag nicht mindestens 3 Monat (bei

Mitgliedschaft Core, Core+ und Premium) vor Ablauf der Mitgliedschaft durch eine

schriftliche Kündigung (Einschreiben, E-Mail oder über mylogin.fitnesszone.ch) gekündigt

wird. Preisreduktionen gelten nur für den Aktionszeitraum. Danach steigt die Gebühr auf

den Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-inhalt zu entnehmen).

Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform (per Einschreiben, E-Mail

oder über mylogin.fitnesszone.ch), mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind

Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail massgebend. Bei

Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail

bei der Fitnesszone AG.

  1. Folgende Regelungen gelten für Monatstarife: Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um

einen weiteren Monat ab Anmeldedatum zu den aktuell gültigen Preisen (vgl. Ziff. 19) und

den aktuell gültigen AGB, wenn keine schriftliche Kündigung 10 Tage vor der

automatisierten Erneuerung per E-Mail an: mv@fitnesszone.ch eingereicht wird. Das

hinterlegte Zahlungsmittel wird automatisiert 1x monatlich im Voraus belastet und kann

im Onlineportal mylogin.fitnesszone.ch eingesehen und gewechselt werden. Sollte das

Zahlungsmittel während der Mitgliedschaft ablaufen (z.B. Kreditkarten oder

fehlgeschlagene Belastungen mangels Deckung), behalten wir uns vor, den

Mitgliedschaftsbeitrag per Rechnung einzufordern. Preisreduktionen gelten nur für den

Aktionszeitraum (z.B. 1. bis 12. Mitgliedschaftsmonat). Danach steigt die monatliche

Gebühr auf den gebuchten Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-

inhalt zu entnehmen).

  1. Die Korrespondenz von der Fitnesszone AG mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich

per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies

bei Vertragsschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um

CHF 39.- erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B., weil die

E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung von der

Fitnesszone AG ausgeschlossen. Die Personalien können über das Onlineportal

mylogin.fitnesszone.ch bearbeitet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine

Personalien jederzeit aktuell zu halten

  1. Die vertraglich vereinbarten Beiträge werden sofort fällig und sind entweder online oder

bei Abschluss der Mitgliedschaft im Fitnesszone AG Fitnessclub in bar, per

Banküberweisung, Maestro-, Post oder Kreditkarte zu entrichten. Fitnesszone AG

versendet keine Rechnungen; der Vertrag über die Mitgliedschaft gilt als Rechnung. Der

Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Für vertraglich

vereinbarte Raten gilt selbiges zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte

Ratenzahlung bleibt bei einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine

andere Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig

vereinbart. Sollte der Mitgliederbeitrag, eine Rate davon oder eine andere fällige Zahlung

nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden alle offenstehenden Beträge sofort zur

Zahlung fällig, zuzüglich Mahnkosten. Des Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt zu dem

Fitnesszone AG Fitnessclubs ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet, bis

alle offenen Beträge inklusive Mahnkosten beglichen wurden. Es besteht keinerlei Anspruch

auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen

Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel

dar. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere

Mahnung Gebühren von CHF 15.- verlangt. Werden die offenen Beträge (inkl.

Mahngebühren) nicht überwiesen, wird die Einforderung von der Ideal Payment AG

übernommen, welche dabei zusätzlich zu den Mahngebühren berechtigt ist, Gebühren als

Verzugsschaden geltend zu machen kann.

  1. Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme der

Leistungen der Fitnesszone AG Fitnessclubs nicht zu einer Reduktion der eingegangenen

Zahlungsverpflichtungen oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.

  1. In den folgenden Fällen hat das Mitglied einen Anspruch auf einen begründeten „Time

Stopp“ bis zu maximal 6 Monaten: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier

Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; bei ärztlich bescheinigter

Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als vier Wochen Dauer;

bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer.

Ferien gelten nicht als begründeter Time Stopp Grund. Begründete Time Stopps werden

nur gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr

von CHF 25.- (bei Premium Mitgliedschaft wird keine Gebühr erhoben) gewährt.

Begründete und unbegründete Time Stopps können nicht kumuliert werden. Pausierungen

sind nur für ganze Monate möglich. Während des begründeten Time Stopps hat das

Mitglied keinen Zutritt in den Fitnesszone AG Fitnessclub. Die Zeit des begründeten Time

Stopps wird an das Ende der Laufzeit angehängt und der Vertrag verlängert sich

entsprechend. Zahlungs- und Kündigungsfristen bleiben ansonsten unverändert.

  1. Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall, bei

Schwangerschaft sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von vier

Wochen zum nächsten Monatsende ab dem Tag der Vorlage einer ärztlichen

Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich

gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, soweit der neue

Wohnort weiter als 20 km vom Standort eines Fitness Zone Clubs entfernt ist. Der

Mitgliederbeitrag wird pro rata auf die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft umgerechnet,

so dass es zu einer Abschlussrechnung kommen kann.

  1. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist

ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden

Person an die Fitnesszone AG zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die

übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der

Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die

Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-. Die Fitnesszone AG

behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.

  1. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Fitnesszone AG ohne

Zustimmung des Mitglieds auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung

des Standorts eines der Fitnesszone AG Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20

  1. km) berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Weiter berechtigt auch die

Schliessung eines Standortes nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn sich im Einzugsgebiet

ein weiterer Fitnesszone AG Fitnessclub befindet und die Schliessung dem Kunden

mindestens 6 Monate im Voraus bekannt gegeben wird.

  1. Das Mitglied nutzt die Einrichtungen und Leistungen auf eigenes Risiko und Gefahr und

haftet vollumfänglich für die von ihm verursachten Schäden an sämtlichen Einrichtungen

des Fitness Zone Centers. Die Fitnesszone AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche

Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des

Mitglieds.

  1. Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen

Schliessfächern unterzubringen und einzuschliessen. Ein Schloss ist selbst mitzubringen.

Die Fitnesszone AG haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder

anderer Gegenstände.

  1. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Preise gelten für

Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens 10 Tage oder 3 Monate vor Beginn der

Kündigungsfrist (vgl. Ziff. 8 und 9) dem Mitglied mitgeteilt wurde und dieses nicht

fristgerecht kündigt. Die Preise für die laufende Vertragsperiode können nur mit

Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden. Die Fitnesszone AG behält sich

vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen

sowie Zahlungserfahrungen an die Ideal Payment AG, den Schweizerischen Verband

Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.

  1. Die Bearbeitung der Personendaten aller Fitnesszone AG Fitnessclub Mitglieder kann durch

einen externen Dienstleister mit Sitz in der Schweiz oder der EU erfolgen. Namentlich

können Personendaten für die Einforderung von fälligen Zahlungen an die Ideal Payment

AG weitergeben werden. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Personendaten

unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren

Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein

Einverständnis, dass seine Personendaten externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt

werden. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden,

dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner von der Fitnesszone AG weitergeleitet

werden dürfen.

  1. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der

Trainingsbereich des Fitnesszone AG Fitnessclubs zur Sicherstellung der Qualitop-

Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.

  1. Für Klagen eines Mitgliedes gegen die Fitnesszone AG ist das Gericht am Wohnsitz des

Mitgliedes oder am Sitz von der Fitnesszone AG zuständig. Für Klagen von der Fitnesszone

AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedschaftsvertrag

und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

  1. Für die Angebote und Dienstleistungen von Drittanbietern wird jegliche Haftung, soweit

gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit

und Vollständigkeit der Informationen des Drittanbieters sowie für die Durchführung und

den Inhalt der von ihm angebotenen Dienstleistung übernommen. Die Nutzung der

Dienstleistung des Drittanbieters geschieht auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

Allfällige daraus ergebenden Ansprüche