YOUR FITNESS CENTER

“Fitness für alle!” – das ist unser Motto. Neueinsteiger sowie erfahrene Fitness-Sportler, alt und jung, haben bei uns ihr ideales Fitnesstraining gefunden. Unser ausgebildetes und professionelles Team erstellt für jeden sein persönliches Trainingsprogramm zusammen.

Besuchen Sie uns jetzt und starten Sie Ihr persönliches Fitness- und Gesundheitsprogramm!

044 559 00 69 Althardstraße 185 | 8105 Regensdorf MO - FR 7:00 – 22:00 Uhr | SA - SO 9:00 – 18:00 Uhr
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Fitnesszone AG, Althardstrasse 185, 8105 Regensdorf und dem Kunden. Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des online Vertragsabschlusses zwischen Fitnesszone AG und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Änderungen dieser AGB während der Laufzeit des Vertrages werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung den geänderten AGB widerspricht.

2. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen (Trainingsbereich inkl. Trainingsgeräte, Umkleidekabinen, Duschen, Bistrobereich, etc.) und zur Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen aufgenommen. Der Abschluss einer Flex-Premium/Premium Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG, 8105 Regensdorf mit allen Zusatz-Angeboten. Die Flex/Core/Premium Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG. Die Core+ Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessclubs der Fitnesszone AG mit dem optional gewähltem Zusatz-Angebot. Das Mitglied bestätigt, die Einrichtungen des Fitness Zone Studios besichtigt zu haben.

3. Im Mitgliedsbeitrag sind zusätzlich zur Mitbenutzung der Einrichtungen folgende Leistungen inbegriffen: eine Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele, eine gesundheitliche Risikoabklärung mittels Gesundheitsfragebogen, eine individuelle Ermittlung der körperlichen Trainingsbelastungen für das Cardio- und Krafttraining, ein individuell betreutes Training, eine (bei Jahresmitgliedschaft zwei pro Jahr) individuell betreute Nachkontrolle im Sinne einer Trainingsanpassung (Trainingsgestaltung), eine Protokollierungsmöglichkeit der angebotenen Trainingsformen, sowie die Beaufsichtigung während des Trainings. Sämtliche weiteren von der Fitnesszone AG Fitnessclub angebotenen Leistungen (Personal Trainer, Kurse, Verpflegung etc.) sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und sind zusätzlich (gemäss der aktuellen Preisliste im Fitnesszone AG Fitnessclub oder der Webseite www.fitnesszone.ch) zu bezahlen.

4. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang des Fitnesszone AG Fitnessclub veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Fitnesszone AG Fitnessclub kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschliessungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die Fitnesszone AG nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) keinen Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen Schadenersatz. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen.

5. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen Fitnesszone AG Fitnessclub sowie auf der Webseite www.fitnesszone.ch einsehbar und kann von der Fitnesszone AG jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist die Fitnesszone AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen in den Räumen des Fitnessclubs. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

6. Die Einschreibegebühr beim Abschluss einer Flex oder Core/Core+ Mitgliedschaft beträgt CHF 20.-, bei Abschluss einer Premium Mitgliedschaft wird keine Einschreibegebühr erhoben. Bei Abschluss des Vertrages erhält das Mitglied einen Mitgliederausweis (“Chipkarte”), dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Der Chip ist beim Eintritt im Fitness Zone Center vorzuweisen und in den Räumen stets mitzuführen. Das Fitness Zone Center behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Der Verlust eines Chips ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung eines neuen Chips wird dem Mitglied eine Gebühr von CHF 20.- pro Chip verrechnet. Jeder Missbrauch eines Chips wird zur Anzeige gebracht und berechtigt Fitness Zone, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Fitness Zone hat im Falle eines Missbrauchs des Chips Anspruch auf eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 400.-. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Fitnesszone AG wird online über verschlüsselte Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Beim Online-Abschluss gibt das Mitglied durch Anklicken des Buttons “Jetzt kaufen” einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss ab. Die Annahme des Antrags bestätigt die Fitnesszone AG unmittelbar per E-Mail. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Der Vertragsschluss mit Minderjährigen bis 18 Jahren kommt erst zustande, wenn diese eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung einreichen.

8. Bei Jahresmitgliedschaft (12 Monate) verlängert sich der Vertrag mit den gleichen gebuchten Zusätzen jeweils um weitere 12 Monate zu den aktuell gültigen Preisen (vgl. Ziff. 19) und den aktuell gültigen AGB, sofern der Vertrag nicht mindestens 3 Monat (bei Mitgliedschaft Core, Core+ und Premium) vor Ablauf der Mitgliedschaft durch eine schriftliche Kündigung (Einschreiben, E-Mail oder über mylogin.fitnesszone.ch) gekündigt wird. Preisreduktionen gelten nur für den Aktionszeitraum. Danach steigt die Gebühr auf den Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-inhalt zu entnehmen). Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform (per Einschreiben, E-Mail oder über mylogin.fitnesszone.ch), mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail massgebend. Bei Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail bei der Fitnesszone AG.

9. Folgende Regelungen gelten für Monatstarife: Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um< einen weiteren Monat ab Anmeldedatum zu den aktuell gültigen Preisen (vgl. Ziff. 19) und den aktuell gültigen AGB, wenn keine schriftliche Kündigung 10 Tage vor der automatisierten Erneuerung per E-Mail an: mv@fitnesszone.ch eingereicht wird. Das hinterlegte Zahlungsmittel wird automatisiert 1x monatlich im Voraus belastet und kann im Onlineportal mylogin.fitnesszone.ch eingesehen und gewechselt werden. Sollte das Zahlungsmittel während der Mitgliedschaft ablaufen (z.B. Kreditkarten oder fehlgeschlagene Belastungen mangels Deckung), behalten wir uns vor, den Mitgliedschaftsbeitrag per Rechnung einzufordern. Preisreduktionen gelten nur für den Aktionszeitraum (z.B. 1. bis 12. Mitgliedschaftsmonat). Danach steigt die monatliche Gebühr auf den gebuchten Normaltarif (die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-inhalt zu entnehmen).

10. Die Korrespondenz von der Fitnesszone AG mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies bei Vertragsschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um CHF 39.- erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B., weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung von der Fitnesszone AG ausgeschlossen. Die Personalien können über das Onlineportal mylogin.fitnesszone.ch bearbeitet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien jederzeit aktuell zu halten

11. Die vertraglich vereinbarten Beiträge werden sofort fällig und sind entweder online oder bei Abschluss der Mitgliedschaft im Fitnesszone AG Fitnessclub in bar, per Banküberweisung, Maestro-, Post oder Kreditkarte zu entrichten. Fitnesszone AG versendet keine Rechnungen; der Vertrag über die Mitgliedschaft gilt als Rechnung. Der Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Für vertraglich vereinbarte Raten gilt selbiges zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte Ratenzahlung bleibt bei einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig vereinbart. Sollte der Mitgliederbeitrag, eine Rate davon oder eine andere fällige Zahlung nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden alle offenstehenden Beträge sofort zur Zahlung fällig, zuzüglich Mahnkosten. Des Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt zu dem Fitnesszone AG Fitnessclubs ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet, bis alle offenen Beträge inklusive Mahnkosten beglichen wurden. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere Mahnung Gebühren von CHF 15.- verlangt. Werden die offenen Beträge (inkl. Mahngebühren) nicht überwiesen, wird die Einforderung von der Ideal Payment AG übernommen, welche dabei zusätzlich zu den Mahngebühren berechtigt ist, Gebühren als Verzugsschaden geltend zu machen kann.

12. Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Fitnesszone AG Fitnessclubs nicht zu einer Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.

13. In den folgenden Fällen hat das Mitglied einen Anspruch auf einen begründeten „Time Stopp“ bis zu maximal 6 Monaten: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als vier Wochen Dauer; bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer. Ferien gelten nicht als begründeter Time Stopp Grund. Begründete Time Stopps werden nur gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- (bei Premium Mitgliedschaft wird keine Gebühr erhoben) gewährt. Begründete und unbegründete Time Stopps können nicht kumuliert werden. Pausierungen sind nur für ganze Monate möglich. Während des begründeten Time Stopps hat das Mitglied keinen Zutritt in den Fitnesszone AG Fitnessclub. Die Zeit des begründeten Time Stopps wird an das Ende der Laufzeit angehängt und der Vertrag verlängert sich entsprechend. Zahlungs- und Kündigungsfristen bleiben ansonsten unverändert.

14. Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall, bei Schwangerschaft sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende ab dem Tag der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, soweit der neue Wohnort weiter als 20 km vom Standort eines Fitness Zone Clubs entfernt ist. Der Mitgliederbeitrag wird pro rata auf die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft umgerechnet, so dass es zu einer Abschlussrechnung kommen kann.

15. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden Person an die Fitnesszone AG zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-. Die Fitnesszone AG behält sich vor, Anträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.

16. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Fitnesszone AG ohne Zustimmung des Mitglieds auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts eines der Fitnesszone AG Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Weiter berechtigt auch die Schliessung eines Standortes nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn sich im Einzugsgebiet ein weiterer Fitnesszone AG Fitnessclub befindet und die Schliessung dem Kunden mindestens 6 Monate im Voraus bekannt gegeben wird.

17. Das Mitglied nutzt die Einrichtungen und Leistungen auf eigenes Risiko und Gefahr und haftet vollumfänglich für die von ihm verursachten Schäden an sämtlichen Einrichtungen des Fitness Zone Centers. Die Fitnesszone AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

18. Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schliessfächern unterzubringen und einzuschliessen. Ein Schloss ist selbst mitzubringen. Die Fitnesszone AG haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderer Gegenstände.

19. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Preise gelten für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens 10 Tage oder 3 Monate vor Beginn der Kündigungsfrist (vgl. Ziff. 8 und 9) dem Mitglied mitgeteilt wurde und dieses nicht fristgerecht kündigt. Die Preise für die laufende Vertragsperiode können nur mit Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden. Die Fitnesszone AG behält sich vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen sowie Zahlungserfahrungen an die Ideal Payment AG, den Schweizerischen Verband Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.

20. Die Bearbeitung der Personendaten aller Fitnesszone AG Fitnessclub Mitglieder kann durch einen externen Dienstleister mit Sitz in der Schweiz oder der EU erfolgen. Namentlich können Personendaten für die Einforderung von fälligen Zahlungen an die Ideal Payment AG weitergeben werden. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Personendaten unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis, dass seine Personendaten externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner von der Fitnesszone AG weitergeleitet werden dürfen.
21. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich des Fitnesszone AG Fitnessclubs zur Sicherstellung der Qualitop- Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.

22. Für Klagen eines Mitgliedes gegen die Fitnesszone AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes oder am Sitz von der Fitnesszone AG zuständig. Für Klagen von der Fitnesszone AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedschaftsvertrag und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

23.Für die Angebote und Dienstleistungen von Drittanbietern wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen des Drittanbieters sowie für die Durchführung und den Inhalt der von ihm angebotenen Dienstleistung übernommen. Die Nutzung der Dienstleistung des Drittanbieters geschieht auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.